ORGANISATION

Unsere spezielle Schulform einer Bündelschule, die drei Schularten, Internat und Beratungszentrum in sich vereinigt, benötigt eine komplexe,  dabei aber auch übersichtliche und zugleich effiziente Organisationsstruktur.

Im abgebildeten Organigramm wird die Organisation unserer Schule veranschaulicht.



Organigramm: zum Vergrößern auf die Grafik klicken



In drei Leitmotiven lässt sich das Leitungs- und Organisationskonzept der
Christian-von-Bomhard-Schule zusammenfassen: Konzentration, Partizipation
und Evaluation.


Konzentration meint hier die Vereinigung und Bündelung ehemals unterschiedlicher Kompetenzbereiche auf einen Hauptzuständigkeitsbereich. So ist der leitende Direktor gleichzeitig Vorstandsvorsitzender des Stiftungsvorstandes, damit sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche Entscheidungen aus einer Hand leichter und effizienter getroffen werden können.
Diese Konzentration benötigt die Partizipation der anderen Organisationsbereiche,
die für sich selbstständig Entscheidungen treffen und damit einer unkomplizierten und auch zügigeren Prozessabfolge Rechnung tragen. Zu diesen Bereichen gehören das Direktorium, der Schulsenat, in dem auch Lehrer, Eltern und Schüler oder der Förderverein vertreten sind, um sich an Lösungsfindungen zu beteiligen, der praxisorientierte Pädagogische Beirat, das Beratungszentrum, Verwaltung und Geschäftsführung und Technische Betriebsleitung.
Hinter dem Begriff Evaluation verbergen sich interne und externe Kontroll- und Beratungsgremien, unter anderem der Stiftungsrat kontrolliert, ihn aber auch in
allen pädagogischen und wirtschaftlichen Fragen berät. Dieser Stiftungsrat ist mit Vertretern aus Kirche, Schule, Wirtschaft und Politik besetzt. Hinzu kommen als Kontrollgremien die kirchliche Stiftungsaufsicht, die staatliche Schul- bzw. Heimaufsicht, die Evangelische Schulstiftung in Bayern.

Eine ausführliche Erläuterung des Leitungs- und Organisationskonzepts können Sie im Aufsatz von PD Dr. Thomas H. Kellner, dem Leitenden Direktor unserer Schule, nachlesen.


STIFTUNGSRAT

Als zentrales Organ der Stiftung berät der Stiftungsrat den Stiftungsvorstand nicht nur, seine Zustimmung ist auch bei allen grundlegenden ökonomischen und pädagogischen Fragen notwendig. Vertreter aus Kirche, Schule, Wirtschaft und Politik besitzen im Stiftungsrat unter anderem die Befugnisse, die Haushalts- und Stellenpläne zu genehmigen, Entscheidungen im Bereich des Stiftungsvermögens zu treffen oder den Vorstandsvorsitzenden zu wählen.


Stiftungsrat:
Christian Schmidt


Stiftungsratsvorsitzender
(Oberkirchenrat, Regionalbischof für den Kirchenkreis Ansbach-Würzburg)
Werner KernStv. Stiftungsratvorsitzender
(Schulleiter, Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach)
Gisela BornowskiDekanin in Bad Windsheim
Hans HeroldMdL
Friedrich KlaußeckerBankdirektor i.R.
Hans-Joachim LeisgangMinisterialbeauftragter der Gymnasien in Mittelfranken
Georg SchöckErster Bürgermeister von Uffenheim
Uwe Stradtner
Pfarrer




STIFTUNGSVORSTAND

Der dreiköpfige Stiftungsvorstand ist neben der Kontrolle der laufenden Geschäfte zum Beispiel für die Anstellung, Beförderungen oder Entlassungen von Stiftungsangestellten  bzw. die Ernennung von Stiftungsbeamten und die Vorlage der Wirtschafts- und Haushaltspläne zuständig. Außerdem verwaltet er das Stiftungsvermögen und kontrolliert die Tätigkeit des Geschäftsführers.


Stiftungsvorstand:

StD PD Dr. Thomas Kellner
Vorstandsvorsitzender

(Leitender Direktor)
Dr. Fred Zeller1. Stellvertreter
(Geschäftsführer SZVG)
Karl-Uwe Rasp
2. Stellvertreter
(Dekan Uffenheim)

Geschäftsführung

Christoph Kilian (ab 01.04.11)




DIREKTORIUM

Das Direktorium der Christian-von-Bomhard-Schule besteht neben dem Leitenden Direktor aus vier Stellvertretenden Direktoren, die als Abteilungsleiter für die einzelnen Schularten Gymnasium, Fachoberschule, Realschule und Internat eingesetzt sind. Daneben gibt es einen Mitarbeiter des Direktoriums, der schulartübergreifend eingesetzt wird und auch als Geschäftsführer des Schulsenats fungiert. Der Abteilungsleiter Gymnasium ist gleichzeitig Ständiger Stellvertreter des Leitenden Direktors.

Neben den schulartspezifischen Tätigkeitsbereichen haben die Teilschulleiter eine Vielzahl schulartübergreifende Aufgaben, wie die Unterrichtsverteilung, Vertretungs- und Aufsichtspläne, Organisation der Projekttage oder von Praktika für Schüler und Studierende.

Schulfamilie - Direktorium


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