Ortstermin im Gericht für CvB-Schüler 31.03.2014

Im Februar besuchten die beiden Kurse „Wirtschaft und Recht“ der Jahrgangsstufe 11 der Christian-von-Bomhard-Schule jeweils eine Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Ansbach. Beim ersten Termin ging es um schweren Diebstahl: Zwei Männer drangen in verschiedene Autohäuser ein und stahlen gezielt hochwertige Reifensätze. In dieser Verhandlung trafen viele rechtliche Regelungen zu, die die Schülerinnen und Schüler zuvor im Rechtsunterricht gelernt hatten. Es handelte sich um eine Schöffenverhandlung, in der den Tätern schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung vorgeworfen wurde, zusätzlich wirkten die Höhe der Beute und ihre Vorstrafen belastend.

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Dass das Urteil doch milder ausfiel, als vom Staatsanwalt gefordert, lag an der Geständigkeit der beiden, an der Schadenswiedergutmachung und daran, dass die Beute vollständig zurückgegeben werden konnte. Auch haben sie - laut Richter - durch die vorausgegangene Untersuchungshaft bereits einen Hafteindruck erhalten, so dass die Prognose für sie positiv gesehen werden konnte, zumal beide einen Arbeitsplatz haben und in ein stabilem sozialen Umfeld leben. Aus diesem Grund wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und eine Geldstrafe musste gezahlt werden.

Beim Besuch des anderen Kurses wurde die Realität deutlich im Vergleich zu den gestellten Verhandlungen im TV. Der Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung und so wurde diese nach einer gewissen Wartezeit geschlossen. Trotzdem war die Fahrt nicht umsonst, da der Kurs die Möglichkeit hatte, eine andere Verhandlung zu besuchen, in der es um Diebstahl und das Fahren ohne Fahrerlaubnis ging. Beim letzteren unterlag der Angeklagte der keine deutsche Staatsbürgerschaft hatte, einem so genannten Verbotsirrtum, da er angeblich nicht wusste, dass seine tunesische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gilt. Auch er war bereits vorbestraft und nach längerem Hin und Her geständig. Er wurde letztlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Im Anschluss an die Verhandlung stellten sich die Richterin und der Staatsanwalt den Fragen der Jugendlichen. Sie beantworteten Fragen zum Fall sowie Fragen zum Jurastudium und der Möglichkeit, den Beruf des Richters zu ergreifen. Die Möglichkeit für Schüler, solche Gerichtsverhandlungen zu besuchen, wird auch von den Gerichten positiv betrachtet, da hier der Unterschied zu den vielen – nicht besonders informativen - TV-Gerichtsverhandlungen aufgezeigt wird. Es werden Verhandlungen seitens des Gerichtes ausgewählt, die gerade für Schüler interessant sind. So hatten die Bomhard-Schüler eine ideale praktische Ergänzung zum theoretischen Schulunterricht!


Text: Susanne Hartmann/Ralf Lischka
Bilder: Susanne Hartmann

Dieser Artikel erscheint im Bereich: Kommunikations- und Partizipationskultur